Geschäftsbedingungen ​Ziergrün / Weihnachtsbäume

1. QUANTUM:

Bei Verträgen, die keine Rahmenverträge sind, ist eine Mengen-abweichung von +/- 10 % vom kontrahierten Quantum - sowohl insgesamt als auch innerhalb vereinbarter sortierungen.

2. SCHNEIDEN/FÂLLEN:

Ist in der vereinbarten Zeit auszuführen, starte Hitze und starker Wind kann z.B. zur folge haben, daß die Schnittzeit reduziert oder der Schnittzeitpunkt verschoben wird.

3. SORTIERUNG:

Jede Aufarbeitung erfolgt genäß den geltenden Sortierungs- vorschriften (mangels abweichender Vereinbarung - siehe den Kaufvertrag).

4. BESICHTIGUNG:

Auf vorausgehenden Wunsch des käufers ist der Verkäufer zum Vorzeigen aller Bestände verpflichtet, aus denen Waren für eine gegebene Lieferung herrühren.

5. LIEFERZEIT:

Vereinbarte Liefertermine und -mengen sind von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Eventuelle Abweichungen dürfen nur nach Vereinbarung zwischen käuger und Verkäufer starrfinden.

6. LIEFERORT:

Die Anlieferung aller Waren erfolgt frei beladen auf LKW auf befahrbarem Weg. Unter befahrbaren Wegen sind Wege Zu verstehen, die sich problemfrei mit LKW-Zügen (Brutto- belastung 42 Tonnen), darunter auch Anhängern, befahren

lassen.

7. AUFLADEN:

Der Verkäufer stellt in den vereinbarten Aufladezeiten die (das) erforderliche Mannschaft/Material zur Verfügung. Die Aufladezeit für einen LKW-Zug darf in der Regel night 3 stunden übersteigen - vom Ankunftszelpunkt an gerechnet. Der LKW-Zug soll bei Ankunft aufladebereit sein. Wartezeit, Ûberstunden-zuschläge u.a.m. sind vom käufer Zu zahlen.​

8. LIEFERSCHEIN:

Verkäufer bei jeder Abholung ausgestellt und enthält eine genaue aAngabe von Menge Art. Nach Vereinbarung mit dem Käufer wird ein Lieferschein mitgeschickt oder an den Käufer gesandt.

9. GEFAHRENÛBERGANG:

Die Ware wird in jeder Hinsicht auf Kosten und Gefahr des Verkäufers bis zum vereinbarten Lieftertermin aufbewahrt.

10. ZAHLUNG:

Nach vereinbarung

​​

11. BEANSTANDUNGEN:

Einer Warenpartie sind nur dann rechtzeitig, wenn sie erfolgen, Solange sich die Partie in DÂnemark befindet und spätestens 48 Stunden nach dem Abladen in Dänemark. Der Käufter ist berechtigt, die Partie zurückzuliefern. Beanstand-

ungen wegen verborgener und grober Mângel (z.B. Nadel-verluste) Können jedoch später angebracht werden, auch wenn sich die Partie im Ausland befindet.

Können sich die Vertragspartner nich über die Sortierung oder sonstige Umstände bezüglich einer Partie Grün/Weihnachtsbäume einigen, soll versucht werden, die Streitigkeit durch zwei Sachverständige beizulegen, die

gemeinschaftlich vom Käufer und Verkäuger bestellt werden.

Falls die Entscheidung der Sachverständigen keinen Hintergrund für eine Einigung zwischen käufer und Verkäufer bilden, ist die Streitigkeit in einem Gerichsverfahren Zu entscheiden.

12. HÔHERE GEWALT: Alle Käufe und Verkäufe erfolgen unter dem Vorbehalt

von Streiks, Aussperrungen oder sonstigen Fâllen höherer Gewalt.

13. STREITIGKEITEN: Alle Streitigkeiten aus Vertrag sind nach dänischen

Gesetzen und dänischem Recht Zu entscheiden.​

Lyneborg Grønt ApS     /     CVR: ​26675367     /     Århusvej 56, 8963 Auning     /     Telefon: +45 86 49 26 00     /     E-mail: hzf@lyneborg.as